6.7. 6.7.1. Wie ausgeführt,Dd sind im Rahmen einer Gesamtbetrachtung die von der Vor-instanz akzeptierten, und damit im Rekursverfahren nicht mehr bestrittenen Aufwandpositionen für die Festsetzung einer angemessenen Pauschalen für das Portfolio- und Liability-Management mitzuberücksichtigen 6.7.2. B._____ war im Jahr 2019 einziger Verwaltungsrat der Rekurrentin mit Einzelunterschrift. Gemäss den Angaben in der Steuererklärung wurden B._____ von der Rekurrentin im Jahr 2019 keine Entschädigung für das Verwaltungsratsmandat ausbezahlt.