__ genannte Aufgaben auch bei der Rekurrentin durch andere Gruppengesellschaften und/oder Dritte wahrgenommen werden, so etwa die Budgetierung, die Selektion und Mandatierung der Liegenschaftsverwaltung, die Buchführung oder die Überwachung von externen Dienstleistern. Es ist auch nicht davon auszugehen, dass die Rekurrentin entsprechend ihrer Grösse auf umfangreiche "Öffentlichkeitarbeit" angewiesen ist oder im gleichen Umfang wie eine Immobiliengesellschaft oder ein Immobilienfonds mit weit grösserem Grundbesitz den gleichen Aufwand für die "Performancemessung" oder die "dynamische Zielportfolioanpassung" betreiben muss.