Ausgenommen wurden das Inkasso, Teuerungs- bzw. indexbedingte Mietzinsanpassungen, Zahlungen an Lieferanten sowie Abrechnungen über Heiz- und Warmwasser, welche durch die Rekurrentin als Auftraggeberin erfolgten. Bei den restlichen CHF 51'269.75 handelt es sich um Stockwerkeigentümerbeiträge. Der Aufwand wurde von der Vorinstanz als geschäftsmässig begründet anerkannt. 6.6.2. Im Schreiben der Vertreterin im Veranlagungsverfahren vom 21. Dezember 2021 wurde zum Portfolio- und Liability Management ausgeführt, die E._____ AG habe folgende Tätigkeiten ausgeführt: