6.5.5. Zusammenfassend bleibt zu prüfen, ob die Aufrechnung für den Aufwand "Portfolio-Management" von CHF 92'828.00 berechtigt war. Dabei können die mit der Entschädigung für das "Verwaltungsmandat A._____" abgegoltenen Leistungen/Tätigkeiten in einer Gesamtbetrachtung des Leistungsaustausches zwischen der Rekurrentin und weiteren Gruppengesellschaften berücksichtigt werden, was auch für die Entschädigung des Beratungsaufwandes (Konto bbb) gilt. Fest steht dabei, dass die Rekurrentin nicht über eigenes Personal verfügte.