6.5.4. Die D._____ stellte sodann der Rekurrentin ein Honorar von CHF 25'000.00 für die Tätigkeit von B._____ als Verwaltungsrat in Rechnung, welche die Rekurrentin im Konto bbb Beratungsaufwand mit dem Buchungstext "D._____ Honorar 2019" verbuchte. Auch dieser Aufwand wurde im vorinstanzlichen Verfahren als geschäftsmässig begründet anerkannt. - 25 -