5.2.2. Das KStA JP hat die Beweislastverteilung zutreffend gewürdigt. Mit den Aktenergänzungen vom 22. Oktober 2021, 19. November 2021 und 30. Juni 2022 ist das KStA JP auch der ihm obliegenden Untersuchungspflicht nachgekommen. Die Rekurrentin hat die verlangten Unterlagen – soweit vorhanden – eingereicht. - 18 -