5.2. 5.2.1. Vorliegend macht die Rekurrentin die geschäftsmässige Begründetheit eines Aufwandes von CHF 92'828.00 für das Portfolio- und Liability-Manage- ment geltend. Es handelt sich dabei um einen steuermindernden Tatbestand. Die Rekurrentin trägt dafür die Beweislast. Ihr obliegen zudem die Mitwirkungspflichten. Demgegenüber trifft die Steuerbehörden die Untersuchungspflicht.