"Aus der eingereichten Stellungnahme macht die A._____ AG geltend, dass B._____ für die Liegenschaft in W._____ total 112 Stunden aufgewendet hat. Allerdings konnte sie diese Stundenanzahl nicht belegen da die Mitarbeitenden der E._____ AG keine Stunden erfassen. Die A._____ AG (habe) seit Jahren die gleichen Liegenschaften im Bestand. Ein Aufwand ist also hierfür kaum gerechtfertigt. Zudem bestärkt uns die Gewinnmarge von 55% in der E._____ AG in der Annahme, dass diese Aufwendungen nicht gerechtfertigt sind. Eine Gewinnmarge von 5% wäre hier zu erwarten gewesen für die geleisteten Arbeiten.