4.2.3. Die Vorinstanz hat der Rekurrentin mit Schreiben vom 22. November 2022 einen Veranlagungsvorschlag zugestellt. Aus diesem ergibt sich, dass die Aufrechnung "Portfolio Management" von CHF 92'828.00 als "Gewinnausschüttungen und gleichgestellte Leistungen an die Gesellschafter oder Genossenschafter oder ihnen nahestehende Personen, soweit diese Leistungen auf Kosten des Geschäftsergebnisses ausgerichtet wurden", (Ziff. 1.2.5.) erfolgte. Zur Begründung wurde im Schreiben vom 22. November 2022 ausgeführt: