4.2.2. Das KStA JP hat die Rekurrentin mit Schreiben vom 19. November 2021, 22. Oktober 2021 und 30. Juni 2022 zur Aktenergänzung insbesondere zu den im Rekursverfahren noch umstrittenen Aufwendungen ersucht. Die Rekurrentin hat Unterlagen eingereicht und Stellungnahmen abgegeben. Aus ihren Stellungnahmen vom 21. Dezember 2021 und 10. August 2022 ergibt sich ohne weiteres, dass der Streitgegenstand der im Veranlagungsverfah- - 13 - ren vertretenen Rekurrentin offensichtlich klar war. Bereits im Schreiben vom 21. Dezember 2021 wurde etwa auf den Leistungsaustausch in der "F._____" Bezug genommen.