gebe sich auch aus der Erfolgsrechnung der P._____ AG. Bei Mietzinseinnahmen von CHF mehreren Millionen fielen Personalkosten von CHF mehreren Millionen für die Verwaltung und das Management an, was 17.23 % der Mietzinseinnahmen entspreche. Bei der Rekurrentin seien es 16.5 %. 3.9. Das KStA hat auf eine Duplik verzichtet und an den bisherigen Ausführungen festgehalten. 4. 4.1. Die Rekurrentin lässt geltend machen, das KStA JP habe weder die Veranlagung noch den Einspracheentscheid genügend begründet.