In der Steuerperiode 2019 hätten weder Kreditlimiten neu verhandelt werden müssen, noch hätten Käufe oder Verkäufe stattgefunden. Die steuerlich akzeptierten Verwaltungs- und Buchführungsaufwendungen von 6 % der Mieteinnahmen seien drittmarktkonform. Weitere operative oder strategische Aufwendungen seien durch das Verwaltungsratshonorar von CHF 25'000.00 abgedeckt.