Hinzu komme das Portfolio- und Liability-Management. Die mangelnde Drittvergleichsmöglichkeit des entsprechenden Honorars von CHF 92'827.00 habe im Veranlagungs- und Einspracheverfahren zur Aufrechnung geführt. Der Nachweis der behaupteten und weiterer in der Pauschalen inbegriffenen Tätigkeiten sei nicht erbracht worden. Die im Rekurs vorgebrachten Honorarvergleiche seien nicht geeignet, die Angemessenheit der von der Rekurrentin bezahlten Portfolio- und Liability-Fee zu belegen, da entweder ein unterschiedlicher Leistungskatalog bestehe oder aber der Leistungsumfang aus den eingereichten Unterlagen nicht hervorgehe.