Bei marktüblichen Ansätzen ergäbe sich ohnehin eine viel tiefere Gewinnmarge. So oder anders sei eine vollumfängliche Aufrechnung der Portfolio- und Liability Fee nicht gerechtfertigt, wenn auf eine vom KStA JP als angemessen erachtete Gewinnmarge von 5 % abgestellt würde. Es ergäbe sich eine Gebühr von CHF 82'993.00. Die Analyse der Fremdvergleichskonformität richte sich bei gruppeninternen Leistungen nach den Verrechnungspreisleitlinien der OECD. Der Wert der Leistungen müsse von der Steuerverwaltung nach den Verrechnungspreisgrundsätzen der OECD geschätzt werden.