3.5. Im Einspracheentscheid wurde ausgeführt, die tatsächlich zwischen den Schwestergesellschaften erbrachten Leistungen für das Portfolio- und Lia- bility-Management – verbucht CHF 92'828.00 – seien trotz Aufforderung nicht nachgewiesen worden. Auch die mehrfach vorgebrachte Aussage, eine Pauschalabgeltung sei branchenüblich, sei nicht nachgewiesen worden. Der Begriff des nicht geschäftsmässig begründeten Aufwandes werde zudem in § 68 Abs. 1 lit. b StG nicht abschliessend definiert. Vielmehr müsse im Einzelfall unter Würdigung aller Umstände und unter Berücksichtigung der Beweislastverteilung eruiert werden, ob ein steuerlich abzugsfähiger Aufwand vorliege.