3.2. Mit dem Veranlagungsvorschlag vom 20. Dezember 2022 rechnete das KStA JP nach Aufforderungen zur Aktenergänzung vom 22. Oktober 2021, 19. November 2021 und 30. Juni 2022 sowie Stellungnahmen/Aktenergänzungen der Rekurrentin vom 2. November 2021, 21. Dezember 2021 und 10. August 2022 CHF 135'065.00 (CHF 92'827.95 + CHF 42'236.70) abzüglich Steuerrückstellung von CHF 27'000.00 als "Gewinnausschüttungen und gleichgestellte Leistungen an die Gesellschafter oder Genossenschafter oder ihnen nahestehende Personen, soweit diese Leistungen auf Kosten des Geschäftsergebnisses ausgerichtet wurden", zum steuerbaren Gewinn hinzu.