1. Der Einsprache-Entscheid des Kantonalen Steueramtes Aargau vom 4. Mai 2023 betreffend die Kantons- und Gemeindesteuern 2019 sei aufzuheben und es sei auf die Aufrechnung der Portfolio- und Liability Fee (CHF 92'827.95) zu verzichten. 2. Eventualiter seien der steuerbare Gewinn und das steuerbare Kapital im Sinne der Erwägungen neu festzusetzen. 3. Subeventualiter sei die Sache an die Vorinstanz zur Neubeurteilung im Sinne der Erwägungen zurückzuweisen. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen."