6.3. Die Rekurrentin repliziert, dass die Dauer des Konkubinats sehr wohl entscheidend sei, um ein loses von einem gefestigtem Konkubinat zu unterscheiden. Mit Verweis auf die bundesgerichtliche Rechtsprechung macht die Rekurrentin geltend, dass ein Konkubinat mindestens zwei Jahre andauern müsse, um von einem gefestigten Konkubinat auszugehen. Diese Voraussetzung erfülle sie nicht, da sie per 31. Dezember 2022 erst seit 9 Monaten mit ihrem Freund zusammengelebt habe. Da das Konkubinat als lose zu qualifizieren sei, liege ihr Familienort in S._____.