Zusammenfassend habe die Rekurrentin mit der Aufnahme der Tätigkeit in G._____, der Miete der unbefristeten Wohnstätte in Q._____ und dem Konkubinat in Q._____ ihren - 11 - Lebensmittelpunkt und somit ihren steuerrechtlichen Wohnsitz in die Gemeinde Q._____ verlegt.