6.8. Vor diesem Hintergrund hat der Rekurrent mit den im Rekursverfahren eingereichten Unterlagen belegt, dass die Aufrechnung von CHF 32'700.00 zu Unrecht erfolgt ist. Das steuerbare Einkommen des Rekurrenten von CHF 99'816.00 gemäss Einspracheentscheid sinkt um CHF 32'700.00 auf CHF 67'116.00, gerundet CHF 67'100.00. Damit ist der Rekurs gutzuheissen, soweit darauf einzutreten ist. -8-