6.6. Aus diesen Unterlagen, namentlich aus dem ausgeglichenen Buchhaltungskonto Nr. 2262 "KK A._____", ergibt sich, dass der Rekurrent im Jahr 2020 aus der B._____ GmbH Löhne von insgesamt CHF 57'132.35 bezogen hat. Unter anderem wurden am 8. Oktober 2020 CHF 32'700.00 auf das private Bankkonto des Rekurrenten überwiesen. Dabei handelt es sich um den hier betroffenen und als Reingewinn aus Einzelunternehmung aufgerechneten Betrag. Dieser Betrag ist jedoch, wie der Rekurrent zutreffend geltend machen lässt, bereits in der per Lohnausweis deklarierten Summe (Bruttolohn von CHF 57'132.00, vgl. oben Erw. 7.1.) enthalten.