6.4. Mit der Einsprache reichte der Rekurrent erneut Buchhaltungsunterlagen ein. Die Zahlen entsprachen denjenigen aus den im Veranlagungsverfahren eingereichten Unterlagen. Aus der Gegenüberstellung von Einnahmen (CHF 43'557.35, neu bezeichnet mit "Lohnausweis und Rechnungen C._____ 2020") und Ausgaben (CHF 10'612.82) ergab sich die Differenz von CHF 32'944.53. Anders als bei den im Veranlagungsverfahren eingereichten Unterlagen folgten auf die Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben zwei weitere Zeilen, auf denen von diesem Betrag von CHF 32'944.53 das "Grundkapital Lohnausweis 2020" von CHF 32'700.00 abgezogen wurde, woraus sich der "Gewinn C._____ 2020" von CHF 244.53 ergab.