4. 4.1. Im Einspracheverfahren machte der Rekurrent mit E-Mails vom 28. November 2022 sowie vom 2. Januar 2023 geltend, dass der ihm von der B._____ GmbH überwiesene Betrag von CHF 32'700.00 eine Lohnzahlung sei, die in den Lohnausweis 2020 eingeflossen sei.