langt. Aus der Begründung ergibt sich jedoch, dass die (nach dem Einspracheentscheid verbleibenden) aufgerechneten Mietaufwände im Rekurs ausdrücklich anerkannt werden und dass tatsächlich eine Reduktion des Einkommens um CHF 32'700.00 (Senkung des Einkommens aus selbständiger Tätigkeit von CHF 33'377.00 auf CHF 677.00) anbegehrt wird. Umstritten und nachfolgend zu prüfen ist deshalb einzig die Aufrechnung von CHF 32'700.00. Dazu sind in der Folge der Sachverhalt bzw. die Parteivorbringen (Erw. 4.), die Rechtsgrundlagen (Erw. 5.) und die rechtliche Würdigung (Erw. 6.) darzulegen.