3. Mit Entscheid vom 9. März 2023 hiess die Steuerkommission Q._____ die Einsprache teilweise gut. Sie senkte die Aufrechnung von CHF 33'987.00 um CHF 854.00 auf CHF 33'902.00. Dadurch reduzierte sich das steuerbare Einkommen auf CHF 99'800.00. 4. Den Einspracheentscheid vom 9. März 2023 (Zustellung am 1. Mai 2023) hat A._____ mit Rekurs vom 30. Mai 2023 (Postaufgabe am gleichen Tag) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weiterziehen lassen. Er stellt folgende " Rechtsbegehren: 1. Das steuerbare Einkommen ist bei der Kantons- und Gemeindesteuer von CHF 99'816 auf CHF 66'116 zu reduzieren.