1. Mit Verfügung vom 20. Dezember 2021 wurde A._____ von der Steuerkommission Q._____ für die Kantons- und Gemeindesteuern 2020 zu einem steuerbaren Einkommen von CHF 100'600.00 und zu einem steuerbaren Vermögen von CHF 0.00 veranlagt. Die Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit wurden dabei in Abweichung vom deklarierten Betrag von CHF 244.00 um CHF 33'987.00 auf CHF 34'231.00 erhöht. 2. Gegen die Verfügung vom 20. Dezember 2021 erhob A._____ mit Schreiben vom 25. Dezember 2021 Einsprache. Er beantragte (sinngemäss) die Festlegung der Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit gemäss Selbstdeklaration.