3.8.2. Nach ständiger Praxis des Bundesgerichts kommt einer Veranlagung bei periodischen Steuern nur für die betreffende Periode Rechtskraft zu; die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse können daher in einer späteren Periode abweichend beurteilt werden (Bundesgerichtsurteil vom 20. April 2023 [9C_613/2022] E. 5.3.2). Der Steuerwert des Wohnmobils kann daher nicht einfach aus den Steuerperioden der Vorjahre übernommen werden, sondern muss aufgrund der tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse festgestellt werden. Letzteres wird mit dem vorliegenden Urteil umgesetzt. -8-