3.4.4. Der Steuerwert des Wohnmobils der Rekurrenten beträgt demnach CHF 45'550.00 (CHF 109'000.00 ./. CHF 59'950.00 ./. CHF 3'500.00) oder CHF 49'050.00 (ohne den Schaden an der Carrosserie). -7- 3.5. 3.5.1. Die Rekurrenten bemängeln, dass gemäss Einspracheentscheid keine Abschreibungen ihres Wohnmobils möglich seien. 3.5.2. Die vom Spezialverwaltungsgericht angewandte Formel wird auch in den folgenden Steuerperioden zu einer jährlichen Abschreibung von 4 % des Neupreises führen (E. 3.4.2.).