Allerdings fällt auf, dass die Faustformel der Bewerta für Autos (Wertverlust im ersten Jahr: ca. 24 %; im zweiten Jahr: ca. 9 %; im dritten Jahr: ca. 6 %; im vierten Jahr und in den nachfolgenden Jahren: ca. 4 % [https://www.bewerta.de/auto-wert-berechnung-faustformel]) zu deutlich höheren Verkehrs- bzw. Steuerwerten führt als die Tabelle der Wegleitung (E. 3.1.2.). Angesichts dessen bedarf die Faustformel der bewerta für die Bestimmung des Steuerwerts von integrierten Wohnmobilen einer leichten Anpassung, und es ist von folgenden Wertverlusten auszugehen: - 1. Jahr: 20 % - 2. Jahr: 6 % - 3. Jahr: 5 % - 4. Jahr und nachfolgende Jahre: 4 %