Diese Faustformel erweist sich grundsätzlich auch im vorliegenden Fall als taugliches Mittel zur Verkehrswertbestimmung des integrierten Wohnmobils der Rekurrenten. Allerdings fällt auf, dass die Faustformel der Bewerta für Autos (Wertverlust im ersten Jahr: ca. 24 %; im zweiten Jahr: ca. 9 %; im dritten Jahr: ca. 6 %; im vierten Jahr und in den nachfolgenden Jahren: ca. 4 % [https://www.bewerta.de/auto-wert-berechnung-faustformel]) zu deutlich höheren Verkehrs- bzw. Steuerwerten führt als die Tabelle der Wegleitung (E. 3.1.2.).