3.4. 3.4.1. Beim Einkommens- und Vermögenssteuerrecht handelt es sich um Massenfallrecht, das einfach und erhebungswirtschaftlich konzipiert sein muss (VGE vom 14. November 2012 [WBE.2012.133]). Aufgrund der beträchtlichen Anzahl von Wohnmobilen im Kanton Aargau drängt sich bei der Festsetzung von deren Steuerwert ein gewisses schematisches Vorgehen analog zur Tabelle bei privaten Fahrzeugen auf (E. 3.1.2.). Den Steuerbehörden kann nicht zugemutet werden, den Steuerwert eines Wohnmobils unter Beizug einer Fachperson jährlich individuell zu bestimmen.