Die Verwaltungsverordnung des Kantonalen Steueramts aus dem Jahr 2014 betreffend "Vermögenssteuer: Bewertung des Vermögens" präzisiert, dass diese Tabelle nur für Autos und Motorräder zur Anwendung kommt. Zudem gilt diese Tabelle gemäss Wegleitung nicht für Liebhaberfahrzeuge. Mit diesem Hinweis wird zum Ausdruck gebracht, dass die Tabelle für Fahrzeuge, deren Wertentwicklung nicht den üblichen Regeln folgt, nicht gilt (SGE vom 25. April 2013 [3-RV.2012.192]). Generell sind Wohnmobile im Vergleich zu anderen Fahrzeugen wie z.B. Autos sehr wertstabil. Der Grund dafür ist die geringe Laufleistung pro Jahr. Wohnmobile stehen die meiste Zeit ungenutzt, oft gut geschützt in Hallen.