3. 3.1. 3.1.1. Der Vermögenssteuer unterliegt das gesamte Reinvermögen (§ 46 Abs. 1 StG). Das Vermögen wird zum Verkehrswert bewertet, soweit die nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes vorsehen (§ 47 StG). Für private Fahrzeuge enthält das Steuergesetz keine von § 47 StG abweichende Bestimmung. Ausserdem gehören Motorfahrzeuge nicht zu dem von der Vermögenssteuer befreiten Hausrat (§ 35 StGV). Wohnmobile sind somit zum Verkehrswert zu versteuern.