2.2. Der Steuerwert für das C._____ Wohnmobil wurde für die Steuerperiode 2019 im Rechtsmittelverfahren auf CHF 30'000.00 festgelegt. Dieser Steuerwert wurde auch für die Steuerjahre 2020 und 2021 übernommen. Die Vorinstanz führt im Einspracheentscheid zusammengefasst aus, dass aufgrund eines Vergleichs mit Preisen, zu welchen C._____ Wohnmobile auf dem Occasionsmarkt angeboten würden, der Steuerwert für das Wohnmobil der Rekurrenten mit CHF 30'000.00 nicht zu hoch angesetzt sei. 2.3. Die Rekurrenten beantragen, dass der Steuerwert für ihr C._____ Wohnmobil auf CHF 24'000.00 zu reduzieren sei. Dieser Wert ergebe sich aus einer Kostenschätzung der E._____ per 16. August 2021.