bis 31. Dezember 2021 als Kinderunterhaltsbeitrag (Bar- und Betreuungsunterhalt) für ein in Italien lebendes Kind im Alter von drei Jahren in der Höhe angemessen und damit familienrechtlich geschuldet. Angesichts dessen stellt die gesamte Zahlung von EUR 1'000.00 (CHF 1'052.80) ein Unterhaltsbeitrag an C._____ für den unter ihrer elterlichen Sorge stehenden Sohn im Sinne von § 40 lit. c StG dar.