Die Regeln gemäss Art. 23 lit. f des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer vom 14. Dezember 1990 (DBG) und Art. 33 Abs. 1 lit. c DBG sind identisch. Lehre und Recht- -5- sprechung zu den bundesrechtlichen Normen können daher auch bei der Anwendung der kantonalen Bestimmungen herangezogen werden.