2.2.2. In diesem Zusammenhang reichte der Rekurrent einen Beleg der E._____ für eine Überweisung an C._____ von EUR 1'000.00 (CHF 1'052.80) mit Valutadatum 3. Dezember 2021 ein. Zudem liess er im Schreiben vom 5. Januar 2023 an die Vorinstanz Folgendes ausführen: "(…) Es gibt keinen Vertrag zwischen B._____ Eltern. Sie leben als Familie und teilen sich Einkommen und Ausgaben zu gleichen Teilen. In einer Familie ist es nicht leicht zu bestimmen, wie hoch der Unterhaltsanteil des einen und der des anderen Elements ist. -4- B._____ ist noch klein, seine Mutter kann sich nicht auf die Suche nach einem Arbeit machen. (…)"