6. A._____ liess keine Replik erstatten. -3- Das Gericht zieht in Erwägung: 1. Der vorliegende Rekurs betrifft die Kantons- und Gemeindesteuern 2021. Massgebend für die Beurteilung ist das Steuergesetz vom 15. Dezember 1998 (StG). 2. 2.1. B._____, geboren am tt.mm. 2018, steht unter der gemeinsamen elterlichen Sorge des Rekurrenten und von C._____. Seit dem 20. November 2021 (Wegzugsdatum) wohnen C._____ und B._____ in D._____ (Italien). Zuvor lebten der Rekurrent und C._____, welche nicht miteinander verheiratet sind, zusammen mit ihrem gemeinsamen Sohn im gleichen Haushalt in T._____.