3. Mit Entscheid vom 4. April 2023 wies die Steuerkommission Q._____ die Einsprache ab. 4. Den Einspracheentscheid vom 4. April 2023 (Zustellung an den Vertreter am 26. April 2023) hat A._____ mit rechtzeitigem Rekurs vom 24. Mai 2023 (Postaufgabe gleichentags) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weiterziehen lassen. Er beantragt, dass ihm der Kinderabzug für den Sohn B._____ und der Unterstützungsabzug für die Kindsmutter C._____ zu gewähren seien. Auf die Begründung wird, soweit für die Entscheidung erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. 5. Die Steuerkommission Q._____ und das Kantonale Steueramt beantragen die Abweisung des Rekurses.