1. Mit Verfügung vom 23. September 2022 wurde A._____ von der Steuerkommission Q._____ für das Jahr 2021 zu einem steuerbaren Einkommen von CHF 54'800.00 (satzbestimmendes Einkommen CHF 55'000.00) veranlagt. In Abweichung von der Selbstdeklaration wurde weder ein Kinderabzug von CHF 7'100.00 für den Sohn B._____ noch ein Unterstützungsabzug von CHF 2'400.00 für die Kindsmutter C._____ gewährt. 2. Gegen die Verfügung vom 23. September 2022 liess A._____ mit Schreiben vom 20. Oktober 2022 Einsprache erheben und beantragen, dass ihm der Kinderabzug für den Sohn B._____ und der Unterstützungsabzug für die Kindsmutter C._____ zu gewähren seien.