2. Die Steuerkommission wird angewiesen, eine neue Steuerausscheidung vorzunehmen. 3. Die Verfahrenskosten werden auf die Staatskasse genommen. 4. Es wird eine Parteientschädigung von CHF 1'000.00 (inkl. MWSt) ausgerichtet. Zustellung an: die Vertreterin des Rekurrenten (2) das Kantonale Steueramt das Gemeindesteueramt P._____ Rechtsmittelbelehrung