In diesem Leiturteil kommt das Bundesgericht zum Schluss, dass sich die Verwirkung des Anspruches auf Beseitigung der Doppelbesteuerung nicht länger als verhältnismässige Massnahme erweist, um treuwidrigem Verhalten einer steuerpflichtigen Person im interkantonalen Verhältnis zu begegnen. Gleichzeitig hat das Bundesgericht nicht gänzlich ausgeschlossen, dass eine steuerpflichtige Person ihren Anspruch auf Beseitigung der interkantonalen Doppelbesteuerung verlieren bzw. den Schutz des Doppelbesteuerungsverbotes verwirken könne.