Mit Urteil vom 17. August 2023 (BGE 149 II 354) hat das Bundesgericht eine grundlegende Praxisänderung vorgenommen und die interkantonale Doppelbesteuerung als Sanktion für treuwidriges Veralten im interkantonalen Verhältnis nahezu vollständig abgeschafft. In diesem Leiturteil kommt das Bundesgericht zum Schluss, dass sich die Verwirkung des Anspruches auf Beseitigung der Doppelbesteuerung nicht länger als verhältnismässige Massnahme erweist, um treuwidrigem Verhalten einer steuerpflichtigen Person im interkantonalen Verhältnis zu begegnen.