Während die Steuerkommission P._____ im Veranlagungsverfahren die Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit vollständig im Kanton Aargau besteuert hat, wurde im Einspracheverfahren – um eine aktuelle Doppelbesteuerung zu verhindern – auf die Besteuerung von CHF 45'900.00 verzichtet. Im Rekursverfahren liegt somit keine effektive Doppelbesteuerung vor. Mit der Besteuerung der Betriebsaktiven sowie teilweise des Einkommens des Rekurrenten aus selbständiger Erwerbstätigkeit (EU B._____) durch den Kanton Aargau liegt jedoch eine virtuelle Doppelbesteuerung vor.