6. 6.1. Mit Rekurs lässt der Rekurrent wiederholt geltend machen, dass der Kanton X._____ über das gesamte Geschäftsvermögen und Geschäftseinkommen die Steuerhoheit habe. Indem die Steuerausscheidungen an das Hauptsteuerdomizil Kanton Aargau gesendet worden seien, habe der Kanton X._____ einen Teil seines Besteuerungsrechts geltend gemacht. Der Kanton Aargau beanspruche nun die Steuerhoheit für den Rest des Einkommens und Vermögens der EU B._____, welche der Kanton X._____ nicht besteuert habe. Somit liege eine virtuelle Doppelbesteuerung vor.