Im Übrigen sei es dem Kanton X._____ nicht möglich, über das Nachsteuerverfahren eine Besteuerung der besagten Einkünfte und Betriebsaktiven nachzuholen. Auch dieser Umstand wirke sich zulasten des Rekurrenten aus, habe er es doch in der Hand gehabt, die nach seiner Darstellung nicht korrekte Veranlagungsverfügung des Kantons X._____ durch Ergreifen von Rechtsmitteln zu beanstanden und richtigstellen zu lassen. -7-