Die EU B._____ führe ihre Betriebstätigkeit in der Liegenschaft an der V- Strasse in U._____ aus. Trotz gemischter Nutzung als Betriebs- und Kapitalanlageliegenschaft sei diese als Betriebsstätteliegenschaft zu betrachten. Die Mieterträge seien demzufolge dem Ort zuzuweisen, an welchem sich die Liegenschaft befinde. Die Liegenschaft an der Y-Strasse in U._____ werde vermietet. Dabei handle es sich um eine Kapitalanlageliegenschaft, welche ein Spezialsteuerdomizil begründe und am Ort der gelegenen Sache besteuert werde.