2. Gegen die Veranlagungsverfügung vom 9. November 2022 liess A._____ mit Schreiben vom 8. Dezember 2022 Einsprache erheben mit folgenden Anträgen: "Rechtsmittelbegehren: Wir bitten Sie, die Steuerausscheidungen der Einsprache-Entscheide für die Steuerjahre 2009 und 2010 ebenfalls zu bearbeiten. Falls auf unser Antrag nicht eingegangen werden kann, bitten wir Sie, diese Einsprache als Rekurs an das Rekursgericht u.K.f. für die Steuerjahre 2009 und 2010 weiterzuleiten.