1. Mit Verfügung vom 9. November 2022 wurde A._____ von der Steuerkommission P._____ für die Kantons- und Gemeindesteuern 2011 zu einem steuerbaren Einkommen von CHF 187'600.00 (satzbestimmendes Einkommen CHF 244'900.00) und zu einem steuerbaren Vermögen von CHF 1'967'000.00 (satzbestimmendes Vermögen CHF 3'123'000.00) veranlagt. Mit der Steuerausscheidung wurden Liegenschaftseinkommen und -vermögen an den Kanton Q._____ sowie Liegenschaftsvermögen an den Kanton X._____ ausgeschieden. Das Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit und das Geschäftsvermögen wurden vollumfänglich im Kanton Aargau besteuert.