1. Der vorliegende Rekurs betrifft die Kantons- und Gemeindesteuern 2020. Massgebend für die Beurteilung sind das Steuergesetz vom 15. Dezember 1998 (StG) und die Verordnung zum Steuergesetz vom 11. September 2000 (StGV). 2. 2.1. Der Rekurrent und C._____ haben über den Nachlass von D._____ (Mutter) am tt.mm.2020 / tt.mm.2020 folgenden Erbteilungsvertrag abgeschlossen: "(…) III. VERMÖGENSSTATUS 1. Barvermögen Gestützt auf die Feststellungen gemäss Ziffer II. hiervor ergibt sich somit für die Erbteilung des noch vorhandenen Barvermögens folgender Vermögensstatus: